Argumente für die Mitgliedschaft
Finanzielle Vorteile
Kooperationen von Innung, LIV und ZV mit unterschiedlichen Fachfirmen
Betreuung im BAD-System
Prüfungsgebühren
Innungsbeitrag ist steuerlich als Betriebsausgabe abzugsfähig
Exklusive Leistungen
kostenlose Grundberatung, insbesondere bei arbeits- und tarifrechtlichen Fragen, u.a. im Mutterschutz
Verbandsinterne Informationen
Zugriff auf aktuelle Modebilder
Online-Seminare mit speziell auf das (bayerische) Friseurhandwerk zugeschnittenen Themen
Recherche im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes
politische Interessenvertretung
Durch die Mitgliedschaft in der Innung wird das politische Gewicht des Berufsverbands begründet und gestärkt –
je größer die Zahl der Mitgliedsbetriebe desto größer das politische Gewicht unsers Verbands.
Innungsmitgliedschaft bedeutet Engagment und Wahrnehmung ihres Mitbestimmungsrechts!
Besonders in der Corona-Pandemie hat sich unser politsches Gewicht gezeigt.
Auch dass unser Beruf immer noch ein Vollhandwerk ist und damit weiterhin der Meistervorbehalt gilt, ist ein Erfolg
unserer poltischen Arbeit.
Alles zu den aktuellen Aktivitäten auf Landesebene finden Sie unter https://friseurebayern.de/aktuelles/
Gemeinschaft
In der Innungsversammlung, bei Stammtischen oder auch über unsere Netzwerke in den neuen Medien tauschen wir uns aus.
Gemeinsam machen wir uns für die Themen des Handwerks stark und unterstützen uns gegenseitig.
Innung als starke, demokratisch organisierte und gesetzlich legitimierte Interessenvertretung
Friseurinnung, Landesinnungsverband und Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks sind die
einzigen gesetzlich legitimierten Vertreter der Interessen selbständiger Friseure.
Jedes Mitglied kann sich mit seinen Wünschen und Anregungen an den Vorstand herantragen.
Jedes Mitglied kann aber auch in der Interessenvertretung tätig werden, durch ein Ehrenamt in der Innung,
Die Mitglieder wählen ihre Vertreter auf Innungs-, Landes- und Bundesebene und bestimmen die Politik ihrer
Berufsorganisation mit.
Die Innung bzw. die Innungsverbände bezieht Stellung im Interesse der selbständigen Friseure gegenüber Politik, Gewerkschaften,
Behörden und in der Öffentlichkeit, in den Kommunen, auf Landes- und Bundesebene sowie in Europa
Beispiele für Informationen, die Sie von uns als Innungsmitglied automatisch erhalten:
Änderungen bei Regelungen und Vorschriften, wie z.B. während der Corona-Pandemie
BGW-Arbeitsschutzvorschriften
Tarifvertrag im Friseurhandwerk
Alles rund um Ausbildung und Prüfung
Beitragsgestaltung
Mitglieder der Friseurinnung Dachau haben vielfältige Vorteile und erhalten durch ihre Mitgliedschaft Zugriff auf
eine ganze Reihe exklusiver Leistungen. Aber hier gilt – Sie erhalten viel für ihr Geld.
Die Innung finanziert ihre Leistungen über den Mitgliedsbeitrag. Dieser besteht aus zwei Teilen, die jeweils im ersten bzw. zweiten Halbjahr
eines jeden Kalenderjahrs berechnet werden:
Im ersten Halbjahrs wird der Grundbeitrag und im zweiten Halbjahr der sog. Lohnsummenbeitrag gezahlt. Hierbei handelt es sich um einen
Promilleanteil der an die BG gemeldeten Lohnsumme des Vorjahres. So stellen wir sicher, dass die Beiträge gerecht auf kleine und große Betriebe
verteilt sind. Auf unserem Beitrittsformular finden Sie die aktuelle Beitragshöhe.
Im ersten Kalenderjahr ihrer Mitgliedschaft können Sie bei uns schnuppern – und zahlen dafür nur 50% des Grundbeitrags.
Sie sind neugierig geworden auf unsere Leistungen und möchten auch davon provitieren?
Sie sind Meister/-in im Friseurhandwerk und selbstständig tätig?
Dann rufen Sie uns an und werden Mitglied! 08131/81312
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