Argumente für die Mitgliedschaft
Finanzielle Vorteile
Einkaufsplattform Corporate Benefits
Kooperationspartner von Innung, LIV und ZV
betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BUS-Betreuung)
Prüfungsgebühren
Innungsbeitrag ist steuerlich als Betriebsausgabe abzugsfähig
Exklusive Leistungen
Mutterschutzmappe
kostenlose Grundberatung, insbesondere bei arbeits- und tarifrechtlichen Fragen
Verbandszeitschrift LIV direkt
Verbandsnewsletter
Verbandsrundschreiben LIV aktuell
Zugriff auf Mitgliederbereich unter www.friseurebayern.de
Online-Seminare LIV digital mit speziell auf das (bayerische) Friseurhandwerk zugeschnittenen Themen
Recherche im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes
politische Interessenvertretung
Erfolge sind hier z.B.
Abschaffung der Trinkgeldbesteuerung
Verhindern der geplanten Anhebung des Umsatzsteuerfreibetrages auf 50.000 €
Abmildern und Verhindern von Einschränkungen in der Corona-Pandemie; das Friseurhandwerk konnte
wiederholt aus der Gruppe der „körpernahen Dienstleistungen“ herausgelöst werden und bessere
Regelungen erreichen als z.B. die Kosmetiker
Herausnahme des Friseurhandwerks aus dem Ladenschlussgesetz
Erhalt als Vollhandwerk und damit weiterhin Meistervorbehalt
Gemeinschaft
Innungsversammlung
Stammtisch
Ausflug
fachlicher Austausch
Innung als starke, demokratisch organisierte und gesetzlich legitimierte Interessenvertretung
Friseurinnung, Landesinnungsverband und Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks sind die
einzigen gesetzlich legitimierten Vertreter der Interessen selbständiger Friseure und Arbeitgeber im
Friseurhandwerk.
Jedes Mitglied kann sich mit seinen Wünschen und Anregungen einbringen (Innungsversammlung => Antrag
an die LIV-Mitgliederversammlung => Antrag an die ZV-Mitgliederversammlung).
„Einfache“ Themen können natürlich auch ohne formellen Antrag an Innung, LIV und ZV adressiert werden.
Jedes Mitglied kann aber auch in der Interessenvertretung tätig werden, durch ein Ehrenamt in der Innung,
durch konzertierte Aktionen wie z.B. Schreiben an Politiker in der Corona-Pandemie (wirkt gegen die eigene
Hilflosigkeit, „ich kann etwas gegen die Misere tun“).
Die Mitglieder wählen ihre Vertreter auf Innungs-, Landes- und Bundesebene und bestimmen die Politik ihrer
Berufsorganisation mit.
Die Innung bezieht Stellung im Interesse der selbständigen Friseure gegenüber Politik, Gewerkschaften,
Behörden und in der Öffentlichkeit, in den Kommunen, auf Landes- und Bundesebene sowie in Europa
Beispiele für Informationen und Fragen, die wir beantworten:
aktuelle Regeln während der Corona-Pandemie
BGW-Arbeitsschutzvorschriften
Kassenführung
Datenschutzgrundverordnung
Welchen Tariflohn zahle ich meinen Mitarbeitern?
Wie viele Urlaubstage muss ich gewähren?
Was tun bei häufiger Krankheit von Mitarbeitern?
Wie beende ich ein Arbeitsverhältnis ohne Abfindung oder Kündiqungsschutzprozess?
Was muss ich tun, wenn eine Mitarbeiterin schwanger ist?
Beispiele für Interessenvertretung
So werden Friseure durch Bürokratie belastet
Beitragsgestaltung
Neben den Leistungen von Innung und Verband spielen Beitragshöhe und -gestaltung bei
Mitgliedergewinnung und -bindung ebenfalls eine wichtige Rolle. Nach einer Umfrage
Landesinnungsverbandes existieren in den Innungen viele unterschiedliche Beitragsmodelle. Nachfolge
einige Gedanken und Erfahrungen zur Beitragsgestaltung, völlig unverbindlich und ohne Anspruch
Vollständigkeit.
Die häufigsten Beitragsmodelle:
Einheitlicher Beitrag für alle Mitglieder, der jährlich gleichbleibt oder in Abhängigkeit von einer Bezugsgröße
(z. B. Ecklohn) berechnet wird.
Grundbeitrag (fest oder variabel) plus Beitrag pro Lehrling, Geselle, Meister
Grundbeitrag (fest oder variabel) plus lohnsummenabhängiger Beitrag
Zusatzbeiträge:
Teilweise werden Zusatzbeiträge für z. B. das Modeheft, eine Werbeumlage oder Kommunikation ohne E-Mail
erhoben.
Festsetzung und Darstellung abzuführender Beiträge:
Bei manchen Innungen ist im (fixen) Mitgliedsbeitrag alles enthalten. Auf der Rechnung wird nur ein Beitrag
ausgewiesen und abzuführende Beiträge sind keine durchlaufenden Posten. Problem bei
dieser
Beitragsgestaltung kann sein, dass die Innung aufgrund steigender KH- und Verbandsbeiträge allmählich
finanziell ausblutet. Beitragserhöhungen müssen von der Innungsversammlung beschlossen werden und
scheitern unter Umständen am Widerstand der (anwesenden) Mitglieder.
Manche Innungen gliedern auf der Beitragsrechnung die unterschiedlichen Beitragsbestandteile klar auf. Da wird
unterschieden nach Beitrag für Innung, Kreishandwerkerschaft, Landesinnungsverband, Zentralverband,
Werbebeitrag, Modeheft usw. Abzuführende Beiträge sind durchlaufende Posten. Wenn sich der Beitrag z. B. zum Landesinnungsverband erhöht,
wird diese Erhöhung dem Mitglied 1 zu 1 in Rechnung gestellt.
Aus meiner Sicht die bessere Alternative, weil die Innung die abzuführenden Beiträge in ihrer Höhe nicht
beeinflussen kann.
Besonderheiten in der Beitragsgestaltung:
Kostenfreie oder beitragsreduzierte Schnuppermitgliedschaften sind eine gute Möglichkeit, um neue Mitglieder
zu gewinnen.
Häufig wird beim Landesinnungsverband angefragt, ob Schnuppermitglieder erlaubt sind. Eine Innung kann frei
entscheiden, ob sie Schnuppermitgliedschaften anbieten möchte. Im Aufnahmejahr wird ohnehin noch kein
Beitrag zum LIV oder ZV fällig. Außerdem gibt die Innung die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder für die
Beitragsveranlagung an. Mehrere beitragsreduzierte Mitglieder können in die Zählung als ein Vollzahler
einfließen. Unabhängig davon kann jedes – auch beitragsfreie – Mitglied namentlich an den Landesinnungs-
verband gemeldet werden, um in den Genuss aller Vorteile einer Mitgliedschaft zu kommen. Die Meldung von
Mitgliederdaten und -zahlen ist unabhängig voneinander. Der LIV vertraut seinen Mitgliedsinnungen und setzt
auf einen fairen Umgang miteinander.
Partnerkomponente
Die Partnerkomponente ist ein Beitragsmodell der F| München für selbstständige Friseure, die sich einen Standort
teilen; also z. B. zwei Alleinmeister unter einer Salonadresse oder ein Stuhlmieter in einem größeren Salon. Hier
zahlt jedes Mitglied nur den halben Beitrag.
Filialkomponente
Im Hinblick auf die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ist der Organisationsgrad des Friseurhandwerks
wichtig. Obwohl das sog. Quorum nicht mehr gesetzlich verankert ist, muss der LIV beim Antrag auf
Allgemeinverbindlichkeit nachweisen, dass 50 Prozent der Arbeitnehmer im bayerischen Friseurhandwerk in
Mitgliedsbetrieben beschäftigt sind. Deswegen ist es wichtig, dass Friseurunternehmer mit mehreren
Betriebsstätten nicht nur mit einem Salon, sondern möglichst mit allen Betrieben Mitglied sind.
Beitragsdeckelung
Für große Betriebe wird bei mitarbeiter- oder lohnsummenabhängigem Beitrag die Mitgliedschaft gefühlt
irgendwann zu teuer, wenn der Beitrag nicht nach oben begrenzt wird.
Treuebonus
Denkbar ist auch, langjährigen Mitgliedern einen Rabatt auf den Beitrag zu gewähren. Bei der FI München gibt es
z. B. pro 10 Jahre Mitgliedschaft einen Treuebonus von 5 Prozent auf den Grundbeitrag. Der Treubonus kann
insbesondere auch dann interessant sein, wenn die Salonübergabe ansteht und der Treuebonus auf den
Nachfolger übertragen werden kann. So ist es unter Umständen leichter, den Nachfolger unmittelbar als Mitglied
zu gewinnen.
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