Mitglieder

Argumente für die Mitgliedschaft

Finanzielle Vorteile

Einkaufsplattform Corporate Benefits

Kooperationspartner von Innung, LIV und ZV

betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BUS-Betreuung)

Prüfungsgebühren

Innungsbeitrag ist steuerlich als Betriebsausgabe abzugsfähig

Exklusive Leistungen

Mutterschutzmappe

kostenlose Grundberatung, insbesondere bei arbeits- und tarifrechtlichen Fragen

Verbandszeitschrift LIV direkt

Verbandsnewsletter

Verbandsrundschreiben LIV aktuell

Zugriff auf Mitgliederbereich unter www.friseurebayern.de

Online-Seminare LIV digital mit speziell auf das (bayerische) Friseurhandwerk zugeschnittenen Themen

Recherche im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes

 

politische Interessenvertretung

Erfolge sind hier z.B.

Abschaffung der Trinkgeldbesteuerung

Verhindern der geplanten Anhebung des Umsatzsteuerfreibetrages auf 50.000 €

Abmildern und Verhindern von Einschränkungen in der Corona-Pandemie; das Friseurhandwerk konnte

wiederholt aus der Gruppe der „körpernahen Dienstleistungen“ herausgelöst werden und bessere

Regelungen erreichen als z.B. die Kosmetiker

Herausnahme des Friseurhandwerks aus dem Ladenschlussgesetz

Erhalt als Vollhandwerk und damit weiterhin Meistervorbehalt

Gemeinschaft

Innungsversammlung

Stammtisch

Ausflug

fachlicher Austausch

Innung als starke, demokratisch organisierte und gesetzlich legitimierte Interessenvertretung 

Friseurinnung, Landesinnungsverband und Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks sind die

einzigen gesetzlich legitimierten Vertreter der Interessen selbständiger Friseure und Arbeitgeber im

Friseurhandwerk.

Jedes Mitglied kann sich mit seinen Wünschen und Anregungen einbringen (Innungsversammlung => Antrag

an die LIV-Mitgliederversammlung => Antrag an die ZV-Mitgliederversammlung).

„Einfache“ Themen können natürlich auch ohne formellen Antrag an Innung, LIV und ZV adressiert werden.

Jedes Mitglied kann aber auch in der Interessenvertretung tätig werden, durch ein Ehrenamt in der Innung,

durch konzertierte Aktionen wie z.B. Schreiben an Politiker in der Corona-Pandemie (wirkt gegen die eigene

Hilflosigkeit, „ich kann etwas gegen die Misere tun“).

Die Mitglieder wählen ihre Vertreter auf Innungs-, Landes- und Bundesebene und bestimmen die Politik ihrer

Berufsorganisation mit.

Die Innung bezieht Stellung im Interesse der selbständigen Friseure gegenüber Politik, Gewerkschaften,

Behörden und in der Öffentlichkeit, in den Kommunen, auf Landes- und Bundesebene sowie in Europa

Beispiele für Informationen und Fragen, die wir beantworten:

aktuelle Regeln während der Corona-Pandemie

BGW-Arbeitsschutzvorschriften

Kassenführung

Datenschutzgrundverordnung

Welchen Tariflohn zahle ich meinen Mitarbeitern?

Wie viele Urlaubstage muss ich gewähren?

Was tun bei häufiger Krankheit von Mitarbeitern?

Wie beende ich ein Arbeitsverhältnis ohne Abfindung oder Kündiqungsschutzprozess?

Was muss ich tun, wenn eine Mitarbeiterin schwanger ist?

Beispiele für Interessenvertretung

So werden Friseure durch Bürokratie belastet

https://youtu.be/1lwTsJ8kRqM

 

Beitragsgestaltung

Neben den Leistungen von Innung und Verband spielen Beitragshöhe und -gestaltung bei

Mitgliedergewinnung und -bindung ebenfalls eine wichtige Rolle. Nach einer Umfrage

Landesinnungsverbandes existieren in den Innungen viele unterschiedliche Beitragsmodelle. Nachfolge

einige Gedanken und Erfahrungen zur Beitragsgestaltung, völlig unverbindlich und ohne Anspruch

Vollständigkeit.

Die häufigsten Beitragsmodelle:

Einheitlicher Beitrag für alle Mitglieder, der jährlich gleichbleibt oder in Abhängigkeit von einer Bezugsgröße

(z. B. Ecklohn) berechnet wird.

Grundbeitrag (fest oder variabel) plus Beitrag pro Lehrling, Geselle, Meister

Grundbeitrag (fest oder variabel) plus lohnsummenabhängiger Beitrag

Zusatzbeiträge:

Teilweise werden Zusatzbeiträge für z. B. das Modeheft, eine Werbeumlage oder Kommunikation ohne E-Mail

erhoben.

Festsetzung und Darstellung abzuführender Beiträge:

Bei manchen Innungen ist im (fixen) Mitgliedsbeitrag alles enthalten. Auf der Rechnung wird nur ein Beitrag

ausgewiesen und abzuführende Beiträge sind keine durchlaufenden Posten. Problem bei

dieser

Beitragsgestaltung kann sein, dass die Innung aufgrund steigender KH- und Verbandsbeiträge allmählich

finanziell ausblutet. Beitragserhöhungen müssen von der Innungsversammlung beschlossen werden und

scheitern unter Umständen am Widerstand der (anwesenden) Mitglieder.

 

Manche Innungen gliedern auf der Beitragsrechnung die unterschiedlichen Beitragsbestandteile klar auf. Da wird

unterschieden nach Beitrag für Innung, Kreishandwerkerschaft, Landesinnungsverband, Zentralverband,

Werbebeitrag, Modeheft usw. Abzuführende Beiträge sind durchlaufende Posten. Wenn sich der Beitrag z. B. zum Landesinnungsverband erhöht,

wird diese Erhöhung dem Mitglied 1 zu 1 in Rechnung gestellt. 

Aus meiner Sicht die bessere Alternative, weil die Innung die abzuführenden Beiträge in ihrer Höhe nicht

beeinflussen kann.

Besonderheiten in der Beitragsgestaltung:

Kostenfreie oder beitragsreduzierte Schnuppermitgliedschaften sind eine gute Möglichkeit, um neue Mitglieder

zu gewinnen.

Häufig wird beim Landesinnungsverband angefragt, ob Schnuppermitglieder erlaubt sind. Eine Innung kann frei

entscheiden, ob sie Schnuppermitgliedschaften anbieten möchte. Im Aufnahmejahr wird ohnehin noch kein

Beitrag zum LIV oder ZV fällig. Außerdem gibt die Innung die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder für die

Beitragsveranlagung an. Mehrere beitragsreduzierte Mitglieder können in die Zählung als ein Vollzahler

einfließen. Unabhängig davon kann jedes – auch beitragsfreie – Mitglied namentlich an den Landesinnungs-

verband gemeldet werden, um in den Genuss aller Vorteile einer Mitgliedschaft zu kommen. Die Meldung von

Mitgliederdaten und -zahlen ist unabhängig voneinander. Der LIV vertraut seinen Mitgliedsinnungen und setzt

auf einen fairen Umgang miteinander.

Partnerkomponente

Die Partnerkomponente ist ein Beitragsmodell der F| München für selbstständige Friseure, die sich einen Standort

teilen; also z. B. zwei Alleinmeister unter einer Salonadresse oder ein Stuhlmieter in einem größeren Salon. Hier

zahlt jedes Mitglied nur den halben Beitrag.

Filialkomponente

Im Hinblick auf die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ist der Organisationsgrad des Friseurhandwerks

wichtig. Obwohl das sog. Quorum nicht mehr gesetzlich verankert ist, muss der LIV beim Antrag auf

Allgemeinverbindlichkeit nachweisen, dass 50 Prozent der Arbeitnehmer im bayerischen Friseurhandwerk in

Mitgliedsbetrieben beschäftigt sind. Deswegen ist es wichtig, dass Friseurunternehmer mit mehreren

Betriebsstätten nicht nur mit einem Salon, sondern möglichst mit allen Betrieben Mitglied sind.

Beitragsdeckelung

Für große Betriebe wird bei mitarbeiter- oder lohnsummenabhängigem Beitrag die Mitgliedschaft gefühlt

irgendwann zu teuer, wenn der Beitrag nicht nach oben begrenzt wird.

Treuebonus

Denkbar ist auch, langjährigen Mitgliedern einen Rabatt auf den Beitrag zu gewähren. Bei der FI München gibt es

z. B. pro 10 Jahre Mitgliedschaft einen Treuebonus von 5 Prozent auf den Grundbeitrag. Der Treubonus kann

insbesondere auch dann interessant sein, wenn die Salonübergabe ansteht und der Treuebonus auf den

Nachfolger übertragen werden kann. So ist es unter Umständen leichter, den Nachfolger unmittelbar als Mitglied

zu gewinnen.

 

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